Momentan entsteht der Eindruck, als würden viele Krankenkasse die meisten Anträgen auf geschlechtsmodifizierende Behandlungen von trans, inter und nicht-binären (tin*) Menschen grundsätzlich ablehnen. Dabei stützen diese sich meistens auf die Einschätzungen der Medizinischen Dienste und diese auf ihre Begutachtungsanleitung.
Die Referentin Katrin Niedenthal arbeitet als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in Bielefeld. Sie wird einen Input zu den Anspruchsgrundlagen für die Kostenübernahme von Behandlungen von tin* Personen, zu der Rolle der Medizinischen Dienste und deren Begutachtungsanleitung und Hinweise zu dem weiteren Vorgehen nach einer Ablehnung durch die Krankenkasse geben. Anschließend soll es Raum für Fragen und zur Diskussion geben.